Clungene® 3 in 1 Covid-19 Antigen Schnelltest für Testzentren und Gewerbe, 25-er Box (erkennt Omikron, erstattungsfähig BfArM AT079/20, PEI evaluiert)
Beschreibung
Clungene® 3 in 1 Covid-19 Antigen Schnelltest für Testzentren und Gewerbe
Preiswerter Profi-Schnelltest mit Omikron-Erkennung und BfArM Listung, sowie PEI Evaluierung
Außerdem: CE zertifiziert und auf der EU-Rat Liste (Common List of Covid-19 rapid antigen tests) gelistet.
Der Clungene 3 in 1 Covid-19 Antigen Schnelltest vom renommierten Schnelltesthersteller Hangzhou Clongene Biotech Co., Ltd. :
-> BfArM gelistet unter AT079/20 und damit erstattungsfähig, sowie PEI evaluiert (AT079/20) und auf EU-Rat Liste (RDT 38)
-> Auch von Unternehmen und jeglichem Gewerbe anwendbar, ideal für Testzentren
-> Erkennt zuverlässig alle bekannten Virusmutationen, erkennt also auch Delta und Omikron
-> 3 verschiedene Anwendungsmöglichkeiten: Kurzer Nasaler Abstrich (2,5 cm tiefer Abstrich im vorderen Nasenbereich) Tiefer Nasaler Abstrich (Nasopharyngealabstrich) Rachen Abstrich (Oropharyngealabstrich)
-> Ideal geeignet für Testzentren durch 3 in 1 Anwendung, je nach Kunde / Testperson Methode auswählbar
-> Hohe Sensivität (98 % bei tiefem nasalen Abstrich) und 100 % Spezifität
-> schnelle Ergebnisse nach nur 15 Minuten
-> Bedienungsanleitung auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch
-> Einfache Handhabung: Inkl. kleiner Teststation, 25 vorgefüllten (prefilled) Pufferlösungen bzw. Extraktionsröhrchen mit Testflüssigkeit, sowie 25 sterilisierten Tupfern und 25 Testkassetten
-> keine Kreuzreaktivität oder Interferenzen
Auf Wunsch lassen wir Ihnen gerne im Vorfeld die Bedienungsanleitung und ein Bestätigungsschreiben des Herstellers zur Erkennung der Virusvarianten, insbesondere der Omikron-Variante, sowie aller weiteren Zertifikate zukommen.
Verpackungseinheiten:
-> In Boxen zu 25 Stück inkl. Teststation zur einfachen Handhabung und vorgefüllten Pufferlösungen
-> Pro Karton 1250 Stück, Abnahme kartonweise in vollen VEs
-> Pro Palette 20.000 Stück (16 Kartons á 1250 Stück)
Prinzip:
Die COVID-19 Antigen Rapid Test ist ein Lateral-Flow-Immunoassay, der auf dem Prinzip der Doppelantikörper-Sandwich-Technologie basiert. Der monoklonale SARS-CoV-2-Nukleokapsid-Protein-Antikörper, der mit Farbmikropartikeln konjugiert ist, wird als Detektor verwendet und auf das Konjugationspad gesprüht. Während des Tests interagiert das SARS-CoV-2-Antigen in der Probe mit dem SARS-CoV-2-Antikörper, der mit Farbmikropartikeln konjugiert ist, wodurch ein Antigen-Antikörper-markierter Komplex entsteht. Dieser Komplex wandert über Kapillarwirkung auf der Membran bis zur Testlinie, wo er vom vorbeschichteten monoklonalen SARS-CoV-2-Nukleokapsid-Protein-Antikörper eingefangen wird. Eine farbige Testlinie (T) wäre im Ergebnisfenster sichtbar, wenn SARS-CoV-2-Antigene in der Probe vorhanden sind. Das Fehlen der T-Linie deutet auf ein negatives Ergebnis hin. Die Kontrolllinie (C) wird zur Verfahrenskontrolle verwendet und sollte immer angezeigt werden, wenn das Testverfahren ordnungsgemäß ausgeführt wird.
Bei größeren Anfragen oder benötigten Informationen wenden Sie sich gerne direkt an unsere Kundenberater unter [email protected] oder telefonisch unter 0421-51724141.
Gemeinsam gegen Corona, wir helfen Ihnen dabei!
-> Es handelt sich um einen Test für die professionelle Anwendung, nicht für Laien zugelassen. In Unternehmen mit geschultem Personal oder von medizinischem Fachpersonal anwendbar <-
Berechtigte Personenkreise:
Verkauf nur an berechtigte Kundenkreise im Sinne von §3 MPAV! Kein Verkauf an sogenannte Laien!
Darf mit entsprechender Kenntnis der Gebrauchsanleitung nur von geschultem Personal angewendet werden
Berechtigter Personenkreis nach § 3 Abs. 4, 4a MPAV:
• Ambulante und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen, Großhandel und Apotheken
• Gesundheitsbehörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände
• Blutspendedienste, pharmazeutische Unternehmen
• Beratungs- und Testeinrichtungen für besonders gefährdete Personengruppen.
Davon ausgenommen sind die in Anlage 3 aufgeführten In-vitro-Diagnostika.
Sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, dürfen In-vitro-Diagnostika, die für den direkten oder indirekten Nachweis eines Krankheitserregers für die Feststellung einer in § 24 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes genannten Krankheit oder einer Infektion mit einem in § 24 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes genannten Krankheitserreger bestimmt sind, abweichend von Absatz 4 auch an folgende natürliche Personen, Einrichtungen und Unternehmen abgegeben werden:
• Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 11 des Infektionsschutzgesetzes
• Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes sowie berufsbildende Schulen und Ausbildungseinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 2 des Infektionsschutzgesetzes und die in § 36 Absatz 1 Nummer 7 zweiter Halbsatz des Infektionsschutzgesetzes genannten Angebote in Einrichtungen zur Unterstützung im Alltag
• ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
• Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes, sofern sie nicht bereits durch die Nummern 1 bis 3 erfasst sind.
Mit dem Kauf stimmen Sie diesen Bedingungen zu.
Geeignet zum Beispiel für: Pflegedienst und Pflegeheim, Krankenhaus, Klinik, Diakonie, Medizinisches Versorgungszentrum, MVZ, Arztpraxis, Apotheke, betreutes Wohnen, Justizvollzugsanstalt
Zusatzinformation
Verpackungseinheiten | 25 |
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Gewicht | 0.2000 |
Haltbarkeit | 24 Monate |
Mindestbestellmenge | 25 |
Lieferzeit | Versand per DPD oder Spedition innerhalb von 2-3 Werktagen nach Zahlungseingang, auch per Express oder Kurier möglich. |
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